AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für „NG19. Your inspiring homebase“
I. Geltungsbereich
- Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments zur Beherbergung und zur Büronutzung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der „Neue Grün 19 Objektgesellschaft mbH“ (im Folgenden der Vermieter genannt).
- Die Vermietung erfolgt zur Deckung eines kurzfristigen und vorübergehenden Beherbergungsbedarfs des Mieters sowie zur vorübergehenden Nutzung des Apartments als Büro (z.B. als externes „Home Office“). Außerdem erbringt der Manager im Namen und im Auftrag des Vermieters auf Wunsch weitere Leistungen (wie Wäscheservice, Reinigung etc.), die separat gebucht werden müssen.
- Die Anmietung eines Apartments ist tageweise (auch ohne Übernachtung) oder bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten möglich.
- Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung, Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Darüber hinaus gelten die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
-
Der Mietvertrag (auch Beherbergungsvertrag genannt) kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Manager, welcher vom Vermieter bevollmächtigt ist, zustande. Diesem steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er gegenüber dem Vermieter zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
- Der Mieter mietet das Apartment für einen bestimmten Zeitraum. Der Vermieter ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften verpflichtet, dem Mieter den Besitz am Apartment am Tag des vereinbarten Mietbeginns einzuräumen (nachfolgend auch als „Übergabe“ bezeichnet).
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Übergabe bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fällen des § 309 Ziffer 7 BGB, insbesondere bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung durch den Vermieter beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Vermieter beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von dem Vermieter verauslagt wird.
- Der vereinbarte Preis umfasst neben der Nutzung des Apartments eine wöchentliche Grundreinigung (das Spülen von Geschirr ist nicht umfasst) sowie den wöchentlichen Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche durch den Manager oder dessen Vertreter. Außerdem umfasst der vereinbarte Preis für das Apartment sämtliche Nebenkosten (Betriebskosten, Kosten für Strom und Warmwasser sowie Internetnutzung) als Pauschale. Sollte der Aufwand der Reinigung deutlich über das für eine Grundreinigung übliche Maß hinausgehen, etwa durch starke Verschmutzung der Böden und / oder der Oberflächen, durch extremen Entsorgungsaufwand (Müll und / oder Leergut), durch hohe Verschmutzung durch Haustiere und ähnliches, behält sich der Manager das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter wird unmittelbar nach Feststellung des erhöhten Aufwands auf diesen hingewiesen.
- Rechnungen des Vermieters zu sonstigen Leistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Miete zur Überlassung des Apartments ist für den Mietzeitraum am Tag der Buchung des Apartments, spätestens am Tag der Anreise, zu zahlen. Nach Absprache sind bei Aufenthalten von mehr als einem Monat individuelle Vereinbarungen möglich.
- Bei Zahlungsverzug hat der Mieter Mahnkosten i.H.v. 5,00 € für jede Mahnung an den Vermieter zu erstatten. Zudem ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.
IV. Sicherheitsleistung
- Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder in Form einer Überweisung (nachfolgend „Sicherheitsleistung“ genannt) zu verlangen.
- Bei Anmietung eines Apartments über eine Dauer von mehr als 14 Nächten bis zu einschließlich 28 Nächten gilt die Sicherheitsleistung von einer Monatsmiete (ohne Nebenkostenpauschale) als vereinbart. Bei Anmietung eines Apartments über die Dauer von über 28 Nächten bis zu 6 Monaten gilt eine Sicherheitsvereinbarung i.H.v. zwei Monatsmieten (ohne Nebenkostenpauschale) als vereinbart.
- Die Sicherheitsleistung ist innerhalb von sechs Wochen nach vertragsgemäßer Rückgabe des Apartments und vollständigem Ausgleich etwaiger Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter an den Mieter zurückzuzahlen.
V. Rücktrittsrecht des Mieters
- Der Mieter hat das Recht, von dem Vertrag bis 14 Tage vor vereinbarter Übergabe des Apartments kostenfrei zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zu diesem Zeitpunkt sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.
- Besteht zugunsten des Mieters nach dem unter 1. genannten Zeitraum weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises verlangen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Rücktrittsrecht des Vermieters
- Der Vermieter ist innerhalb der in V. Nr. 1 bezeichneten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Sicherheitsleistung nach IV. 1 auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus einem erheblichen und sachlich gerechtfertigten Grund, der die Vertragsdurchführung unzumutbar macht, vom Vertrag vor Übergabe zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Mieters oder zum Zweck seines Aufenthalts gebucht werden;
– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
VII. Betretungsrecht und Rückgabe der Apartments
- Der Vermieter sowie deren Vertreter ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Apartment zur Durchführung der unter III. 2. bezeichneten Arbeiten jederzeit zwischen 8 Uhr und 20 Uhr täglich zu betreten.
- Ansonsten gilt, dass der Vermieter sowie deren Vertreter das Apartment betreten dürfen, sofern dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere zur Prüfung des Zustandes, zur Feststellung und Beseitigung von Mängeln, zur Vornahme notwendiger baulicher Arbeiten, zum Ablesen von Messgeräten, bei dem Vorliegen eines dringenden Verdachts, dass der Mieter oder sonstige Nutzer des Apartments letzteres vertragswidrig nutzen oder ihre Obhuts- oder Sorgfaltspflichten vernachlässigen, zur Besichtigung des Objekts mit einem Kauf- oder Mietinteressenten. Der Vermieter oder der Manager haben den Termin dem Mieter, soweit möglich, mit einem Vorlauf von 3 Tagen anzukündigen. Sofern der Mieter den Termin nicht wahrnehmen kann, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mieter sich mit einer Besichtigung in seiner Abwesenheit nicht einverstanden erklären, hat er mit dem Vermieter unverzüglich einen Ersatztermin abzustimmen.
- Bei Gefahr im Verzug kann der Vermieter oder ein Vertreter das Apartment jederzeit und auch ohne Vorankündigung betreten.
- Der Mieter trägt solche Kosten, die dadurch entstehen, dass das Apartment trotz rechtzeitiger Ankündigung nicht betreten werden kann.
- Gebuchte Apartments stehen dem Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Übergabetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Übergabe.
- Am vereinbarten Mietende sind die Apartments spätestens um 11:00 Uhr geräumt zurückzugeben (nachfolgend auch die „Rückgabe“ genannt). Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Rückgabe des Apartments bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Mieter, die ein Apartment länger als 28 Nächte gebucht haben, sind gehalten, mit einem Beauftragten des Vermieters zusammen eine Apartmentabnahme 1 bis 2 Tage vor ihrer Rückgabe durchzuführen. Anderenfalls gelten die Feststellungen des Vermieters über den Zustand der Mietsache am Tage der Rückgabe als verbindlich. Die Rückgabe des Apartments erfolgt unabhängig von dieser Regelung bei Vertragsende.
VIII. Haftung des Mieters
- Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit dem Apartment verpflichtet.
- Soweit der Manager im Auftrag des Mieters technische oder sonstige Einrichtungen und Sachen von Dritten beschafft, handelt er in Vollmacht und für die Rechnung des Mieters; der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Manager und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Für vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden oder ein außergewöhnlich hohes Maß der Abnutzung des Mietgegenstandes bzw. des Objektes haftet der Mieter. Ein Verschulden von Personen, die sich auf Wunsch/Einladung des Mieters in dem Objekt aufhalten, wird dem Mieter zugerechnet.
IX. Haftung des Vermieters
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§ 536a Abs. 1 Hs. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Kardinalspflichten des Vermieters und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Mieter Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Vermieter respektive mit dem Manager, der in dessen Auftrag handelt.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters respektive dessen Bevollmächtigen, dem Manager auftreten, wird der Manager bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Der Manager übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zu der Liegenschaft gehörenden Grundstück, in welchem sich das gebuchte Apartment befindet, abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 und 2 gelten entsprechend.
- Bezüglich der Verjährung wird auf Ziffer II. Nr. 5 verwiesen.
X. Internetbenutzung
- Das Apartment verfügt über einen Zugang zum Internet, über eine Netzwerkverkabelung sowie ein WLAN-Netzwerk. Dabei handelt es sich um eine Grundversorgung. Ein Anspruch auf eine jederzeit freie Leitung, eine bestimmte Datenübermittlungsgeschwindigkeit oder die Übertragung einer bestimmten Mindestdatenmenge besteht nicht.
XI. Widerrufsrecht
- Soweit und in dem Umfang als der Mieter den Mietvertrag als Verbraucher abschließt (Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht ihm mit Blick darauf – vorbehaltlich Ziffer XII.2 unten – ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, über welches wir in Anlage 3 informieren.
- Das vorgenannte Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
XII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, dieser Geschäftsbedingungen oder der Antragsannahme für einen Vertrag mit dem Vermieter bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.
- Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters als ausdrücklich vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Diese AGB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter ng19servicedapartments.de eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als pdf-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.